20.03.2025 – land und region

Seit Jahren gehört die Landwirtschaft zu den wenigen Sektoren, die ihre Klimaziele einhalten – kontinuierlich, ohne Sonderregelungen, ohne mediale Aufmerksamkeit. Böden speichern CO₂, Grünland bindet Emissionen, Kreislaufwirtschaft reduziert Umweltbelastungen. Doch hat das jemand erwähnt? Gab es Anerkennung? Nein. Stattdessen stehen immer neue Auflagen und Einschränkungen auf der politischen Agenda. Und jetzt die Frage nach der Klimaneutralität im Grundgesetz?

Jetzt ist Klimaneutralität im Grundgesetz verankert. Eine tiefgreifende Entscheidung – aber ohne offene Debatte, ohne gründliche Abwägung unterschiedlicher Perspektiven. Wann haben wir aufgehört, große gesellschaftliche Fragen umfassend zu diskutieren? Wann ist faktenbasierte Entscheidungsfindung durch politisches Durchpeitschen ersetzt worden?

Offiziell heißt es, dass der neue Grundgesetz-Artikel kein Staatsziel, sondern nur eine „Beschreibung“ sei. Wenn das so ist – warum dann dieser Schritt? Das Grundgesetz bildet das Fundament unseres Rechtssystems. Ein Eintrag dort hat Gewicht. Doch niemand erklärt, was das für Landwirtschaft, ländliche Räume und regionale Wirtschaft bedeutet.

Was sind die Folgen für die Landwirtschaft?

  • Werden landwirtschaftliche Flächen jetzt auch für Klimaneutralitäts-Kompensationsmaßnahmen geopfert?
  • Was passiert mit der Moornutzung und der Viehhaltung?
  • Wie werden bestehende landwirtschaftliche Klimaschutzleistungen angerechnet?
  • Welche wirtschaftlichen Belastungen kommen auf die Betriebe zu?

Und vor allem: Wer entscheidet, wie dieser Artikel in Zukunft ausgelegt wird?

Die Politik schuldet Antworten – nicht nur Schlagzeilen

Wo sind die Politiker, die im Wahlkampf betonten, sie würden die Sorgen und Herausforderungen der Landwirtschaft verstehen? Wo sind ihre Einwände, ihre sachlichen Fragen, ihre Einsatzbereitschaft für den ländlichen Raum?

Die Landwirtschaft trägt längst zum Klimaschutz bei – doch anstatt das anzuerkennen und nachhaltige Anreize zu schaffen, wird sie immer wieder als Verursacher dargestellt. Wenn Klimaneutralität im Grundgesetz steht, dann muss auch anerkannt werden, dass Landwirtschaft Teil der Lösung ist – nicht das Problem.

Das Gefühl bleibt: Diese Entscheidung war nicht die letzte Überraschung für die Landwirtschaft. Wir können nur hoffen, dass am Ende nicht wieder dieser eine Satz fallen wird: „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“

Grüße gehen raus ins Land und Region.

Autor:

Redaktion Land und Region
Christian Kluge

Fotos: Kluge Kommunikation

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