02.09.2026 – land und region

So, heute habe ich mal eine richtig gute Nachricht. Sie ist schon ein paar Monate alt, aber wir haben noch nicht darüber gesprochen. Und gute Nachrichten gehen ja eigentlich immer.

Also: Es geht um Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Und zwar ausnahmsweise um Bürokratieabbau, der wirklich allen hilft: der Landwirtschaft, der Umwelt, dem Boden, den Insekten – eigentlich allen. Also eine politische Maßnahme, bei der man kurz überprüft, ob man nicht versehentlich auf einer Satireseite gelandet ist.

Es gibt seit diesem Jahr eine neue Regelung für Ackerflächen, auf denen über mehrere Jahre Gras oder Grünfutter wächst. Denn bislang konnte nach fünf Jahren der Ackerstatus verloren gehen, wenn die entsprechende Nutzung nicht unterbrochen wurde. Also wurde teilweise gutes Gras untergepflügt.

Nicht weil der Landwirt pflügen wollte. Nicht weil es für den Boden sinnvoll war. Nicht weil dort anschließend unbedingt etwas anderes wachsen sollte. Sondern damit amtlich dokumentiert war: „Guck. Kann noch Acker.“ Das ist ungefähr so, als müsstest du alle fünf Jahre deine Haustür ausbauen, damit das Bauamt weiß, dass du theoretisch noch rausgehen kannst.

Aber damit soll jetzt Schluss sein. War die Fläche zum Stichtag Acker, kann sie förderrechtlich grundsätzlich Acker bleiben, auch wenn dort länger Ackergras steht. Großartig. Endlich muss keiner mehr pflügen, nur damit er später noch pflügen darf. Problem gelöst. Das ist fast so simpel und logisch, dass es einem ein bisschen Angst macht.

Zurecht. Denn dann kommt das Naturschutzrecht und sagt: „Entschuldigung. Ich hätte da noch was.“ Denn die neue Regelung betrifft zunächst einmal den förderrechtlichen Ackerstatus. Daneben gibt es aber noch das Fachrecht. Und je nach Bundesland und konkreter Fläche kann das dazu führen, dass dieselbe Fläche irgendwann trotzdem als Grünland eingeordnet wird.

Häh? Moment. Förderrechtlich ist mein Acker also Acker? Ja. Und naturschutzrechtlich kann mein Acker Grünland sein? ja. Aber förderrechtlich bleibt er Acker? Ja. Dann ist er Acker? Ja. Und Grünland? Ja

Das kannst du dir nicht ausdenken. Und damit das jetzt auch wirklich alle verstehen, fasse ich es noch einmal ganz einfach zusammen:

Es soll verhindert werden, dass Bauern pflügen, obwohl sie gar nicht pflügen wollen, nur damit Acker Acker bleibt, auf dem sie später wieder pflügen dürfen. Jetzt müssen manche Bauern erst prüfen, ob sie doch pflügen müssen, obwohl sie nicht pflügen müssen und auch gar nicht pflügen wollen, damit sie verhindern, dass sie irgendwann nicht mehr pflügen dürfen, wenn sie wieder pflügen wollen.

Verstanden?

Aber wahrscheinlich nicht.

Autor:

Redaktion Land und Region
Christian Kluge

Fotos: Kluge Kommunikation

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