15.10.2026 – land und region

Eine Frau möchte einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gründen. Sie kennt die Landwirtschaft, hat eigene Ideen und will selbst Verantwortung übernehmen. Eigentlich genau das, was wir ständig fordern: Menschen, die eine Zukunft in der Landwirtschaft sehen und bereit sind, dafür etwas aufzubauen.

Dann kommt ein Fragebogen zur Prüfung ihres Förderantrags. Darin wird nach dem Grund für die Betriebsgründung gefragt. Als Antwortmöglichkeiten stehen unter anderem eine Betriebsteilung zum Erhalt der Umverteilungsprämie, steuerliche Gründe, Streitigkeiten, Tod oder Insolvenz. Wer schlicht einen eigenen Betrieb gründen will, muss „Sonstiges“ ankreuzen.

Da stimmt für mich etwas nicht.

Selbstverständlich muss eine Behörde prüfen, ob ein neu gegründeter Betrieb eigenständig ist und ob ein Anspruch auf Förderung besteht. Es geht um öffentliche Gelder. Wer sie beantragt, muss die Voraussetzungen erfüllen. Auch eine mögliche künstliche Aufteilung von Betrieben darf geprüft werden.

Aber warum beginnt die Frage nach einer Gründung mit einer Liste möglicher Tricks und Krisen? Warum kommt die naheliegende Antwort, dass jemand selbst Unternehmerin sein will, im Formular nicht vor?

Ein Formular ist mehr als ein Stück Papier. Es zeigt, welche Möglichkeiten seine Verfasser überhaupt im Blick haben. In diesem Fall sind Fördermissbrauch, Steuern und familiäre Brüche vorgesehen. Unternehmerischer Gestaltungswille steht unter „Sonstiges“. Wer das ausfüllt, bekommt eine ziemlich klare Botschaft: Für dein Vorhaben haben wir kein eigenes Kästchen. Für den Verdacht gegen dich schon.

Vielleicht war das nicht die Absicht. An der Wirkung ändert es wenig.

Wir reden in der Landwirtschaft viel über Hofnachfolge. Darüber, wie Betriebe eine Zukunft haben können und wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Die Antwort kann auch sein, dass jemand innerhalb einer landwirtschaftlichen Familie einen eigenen Weg gehen und einen eigenen Betrieb führen möchte. Warum sollte dieser Gedanke erst am Ende einer Liste unter „Sonstiges“ auftauchen?

Mich ärgert daran noch etwas Grundsätzliches: Wir erwarten von Menschen Mut, Initiative und Investitionen. Sobald sie einen Antrag stellen, begegnen wir ihnen aber oft zuerst mit der Frage, was an ihrem Vorhaben möglicherweise nicht stimmt. So entsteht kein Vertrauen.

Eine Prüfung kann gründlich sein, ohne den Antragsteller zum Verdächtigen zu machen. Die Behörde kann nach der Eigenständigkeit des Betriebs fragen. Sie kann Unterlagen verlangen und Zweifel klären. Sie kann aber auch eine Frage stellen, die in diesem Formular offensichtlich fehlt: Wie können wir Ihnen helfen?

Das wäre keine Glückwunschkarte und keine Zusage für Fördergeld. Es wäre eine vernünftige Frage an einen Menschen, der etwas unternehmen will.

Ich will, dass öffentliche Mittel sauber vergeben werden. Und ich will eine Verwaltung, die bei aller notwendigen Kontrolle noch erkennen kann, wenn vor ihr kein Problemfall sitzt, sondern eine Gründerin.

Unternehmerischer Mut gehört nicht unter „Sonstiges“.

Grüße gehen raus ins Land und die Region.

Autor:

Redaktion Land und Region
Christian Kluge

Fotos: Kluge Kommunikation

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner