02.10.2024 – land und region
Erfolg für den Stromnetzausbau im Bremer Raum: Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Landwirtschaftsverband Bremen unterschreiben „Zukunftsvereinbarung“
- „Zukuftsvereinbarung Netzausbau Bremen“ regelt einheitliches und transparentes Angebot für die Entschädigung der vom Netzausbau betroffenen Landwirtschaft in der Region
- Wichtige Grundlage für das Fortschreiten des Netzausbaus im Bremer Raum
Am 27. September unterzeichneten der Bremische Landwirtschaftsverband und TenneT die „Zukunftsvereinbarung Netzausbau Bremen“. Die Vereinbarung dient als Grundlage für die einheitliche Entschädigung landwirtschaftlicher Flächen für den Stromnetzausbau auf der Höchstspannungsebene in Bremen. Der Netzausbau erfolgt zu einem sehr großen Anteil unter Einbeziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Für die Projektrealisierung ist es daher für TenneT besonders wichtig, die Belange der Landwirtschaft frühzeitig und umfassend zu berücksichtigen. Unterzeichner für TenneT waren Tim Meyerjürgens (Geschäftsführer) und Dr. Bernd Brühöfner (Head Rights and Environment Management). Für den Landwirtschaftsverband Bremen zeichneten Präsident Hilmer Garbade und der zweite Vize-Präsident Carsten Schnakenberg.
Tim Meyerjürgens sagte: „Mit der Unterzeichnung der „Zukunftsvereinbarung Netzausbau Bremen“ schaffen wir gemeinsam mit dem Bremischen Landwirtschaftsverband die Grundlage für den Stromnetzausbau in der Region Bremen. Ein wichtiger Schritt, um die Energiewende und die Transformation unseres Energiesystems hin zur Klimaneutralität weiter voranzutreiben. Für eine zukunftsfähige, resiliente und bezahlbare Stromversorgung müssen wir alle an einem Strang ziehen. Als Bindeglied zwischen TenneT und der regionalen Landwirtschaft ist der Landwirtschaftsverband Bremen für uns ein wichtiger Partner. Mit der gemeinsamen Vereinbarung stellen wir sicher, dass die Belange der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsetzung unserer Projekte angemessen berücksichtigt werden. Vielen Dank an alle Beteiligten für das konstruktive Miteinander.“
Entschädigungspraxis im Netzausbau
Als Vorhabenträger muss TenneT sich das Recht zur Nutzung der vom Netzausbau berührten Grundstücke sichern und die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Bewirtschaftenden nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 5a StromNEV (Stromnetzentgeldverordnung). Die nun vorliegende Zukunftsvereinbarung zwischen TenneT und dem Bremischen Landwirtschaftsverband legt Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung fest. Und zwar vor, während und nach der Bauphase.
Energiewende-Projekt Conneforde-Sottrum
Anwendung findet die Zukunftsvereinbarung ab sofort für das wichtige Energiewende-Vorhaben Conneforde-Sottrum. Das Projekt Conneforde-Sottrum umfasst den Ersatz einer vorhandenen 220-kV-Leitung durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung. Um diese in die bestehende Infrastruktur zu integrieren, werden die Umspannwerke Conneforde und Elsfleth/West erweitert. Zusätzlich entsteht zwischen Ovelgönne und Rastede ein weiteres Umspannwerk zur Multiterminal-Anbindung. Ein neues Umspannwerk in der Nähe von Bremen wird die regionale Stromversorgung stärken. Zudem ist im Raum Sottrum der Bau eines Umspannwerks mit zwei 380/110-kV-Transformatoren geplant.
Autor:
TenneT TSO GmbH
Fotos: TenneT TSO GmbH