28.10.2026 – land und region
Zur Erinnerung: Im Förderrecht wurde der Knoten gelöst. Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, behalten grundsätzlich ihren Ackerstatus, auch wenn dort länger als fünf Jahre Gras wächst.
Beim Naturschutzrecht ziehen die Länder allerdings nicht gemeinsam nach. NRW hat die entsprechende Angleichung beschlossen. In Niedersachsen kann fachrechtlich weiterhin nach fünf Jahren Dauergrünland entstehen mit möglichen Einschränkungen für die spätere Ackernutzung.
Das Absurde daran: Ausgerechnet das Naturschutzrecht setzt damit weiterhin einen Anreiz, funktionierende Grasbestände vorsorglich umzubrechen. Mehr Diesel, mehr Arbeitszeit, mehr Kosten und ein Eingriff in den Boden, obwohl der Bestand einfach weiterwachsen und genutzt werden könnte.
Bruno hat sich mit dieser Geschichte aus dem Bürokratentollhaus schon beschäftigt. Jetzt bekommt sie auch noch ein Landesgrenzschild.
Grüße gehen raus ins Land und die Region.
Autor:
Redaktion Land und Region
Christian Kluge
Fotos: Kluge Kommunikation